Der Europäische Gerichtshof hat heute in Luxemburg entschiedenen, dass in Europa tätige Bahnunternehmen auch in Falle der „Höheren Gewalt“, also vor allem Unwetter und Streiks, die europäischen Fahrgastrechte einräumen müssen, also z.B. bei einer Verspätung von mindestens 60 Minuten 25% und bei 120 Minuten 50% des Fahrpreises erstatten müssen. Entsprechende Klauseln in AGBs und Beförderungsbedingungen sind damit ungültig. Hintergrund war eine Auseinandersetzung zwischen der ÖBB und der österreichischen Aufsichtsbehörde, die der ÖBB auferlegt hatte die entsprechende Regelung zu streichen.
Was ist sind die Fahrgastrechte?
Die europäischen Fahrgastrechte sind in der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007. Dort ist geregelt welche Rechte Fahrgäste bei Zugverspätungen und -ausfällen haben. Dazu gehören auch das Recht auf umfassende Information, aber auch die bekannten Entschädigungen nach 60 bzw. 120 Minuten Verspätung. Des Weiteren müssen Bahnunternehmen auch Hotel- und Taxi-Kosten, wenn durch Ausfälle oder Verspätungen das Reiseziel nicht mehr wie geplant am selben Tag erreicht werden kann.
Welche Auswirkungen hat die Entscheidung?
Die Entscheidung ist sofort gültig. Die Fahrgastrechte sind über eine EU-Verordnung, die in Europa den gleichen und ohne Umsetzung in nationale Gesetze Bestand hat. Einzig die betroffenen Unternehmen müssen ihre AGBs bzw. Beförderungbedingungen nachträglich anpassen. In Deutschland reagierte die Deutsche Bahn in manchen Fällen oft mit Kulanz, aber auch nicht immer. Mit dieser Entscheidung gibt es keine Möglichkeit mehr Fahrgastrechte mit Hinweis auf „höhere Gewalt“ abzulehnen.