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Höhere Gewalt: Fahrgastrechte gelten auch bei Unwetter

Der Europäische Gerichtshof hat heute in Luxemburg entschiedenen, dass in Europa tätige Bahnunternehmen auch in Falle der „Höheren Gewalt“, also vor allem Unwetter und Streiks, die europäischen Fahrgastrechte einräumen müssen, also z.B. bei einer Verspätung von mindestens 60 Minuten 25% und bei 120 Minuten 50% des Fahrpreises erstatten müssen. Entsprechende Klauseln in AGBs und Beförderungsbedingungen sind damit ungültig. Hintergrund war eine Auseinandersetzung zwischen der ÖBB und der österreichischen Aufsichtsbehörde, die der ÖBB auferlegt hatte die entsprechende Regelung zu streichen.

Was ist sind die Fahrgastrechte?

Die europäischen Fahrgastrechte sind in der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007. Dort ist geregelt welche Rechte Fahrgäste bei Zugverspätungen und -ausfällen haben. Dazu gehören auch das Recht auf umfassende Information, aber auch die bekannten Entschädigungen nach 60 bzw. 120 Minuten Verspätung. Des Weiteren müssen Bahnunternehmen auch Hotel- und Taxi-Kosten, wenn durch Ausfälle oder Verspätungen das Reiseziel nicht mehr wie geplant am selben Tag erreicht werden kann.

Welche Auswirkungen hat die Entscheidung?

Die Entscheidung ist sofort gültig. Die Fahrgastrechte sind über eine EU-Verordnung, die in Europa den gleichen und ohne Umsetzung in nationale Gesetze Bestand hat. Einzig die betroffenen Unternehmen müssen ihre AGBs bzw. Beförderungbedingungen nachträglich anpassen. In Deutschland reagierte die Deutsche Bahn in manchen Fällen oft mit Kulanz, aber auch nicht immer. Mit dieser Entscheidung gibt es keine Möglichkeit mehr Fahrgastrechte mit Hinweis auf „höhere Gewalt“ abzulehnen.

Online-Ticket wieder auf Notebook und Tablet vorzeigbar

Zum 1. August hat die Deutsche Bahn ihre Beförderungsbedingungen angepasst. Unter anderem für neue Angebote sowie Regeln zur Fahrpreisberechnung. Außerdem kann bald auf bahn.de mit „Sofortüberweisung“ gezahlt werden. Wichtigste Neuerung jedoch ist die Wiedereinführung des Vorzeigens des Online-Tickets auf Notebook und Tablet.

Das Online-Ticket musste bisher im Zug mit der Identifizierungskarte in Papierform vorliegen. Bis Juli letzten Jahres wurde auch „ersatzweise“ das Ticket in digitaler Form vorgezeigt auf dem Notebook oder Tablet akzeptiert. Diese Regelung wurde fast unverändert wieder in die Beförderungsbedingungen (Seite 100, Punkt 4.1.3.) aufgenommen:

Ersatzweise kann in Zügen das Online-Ticket auch auf dem Display eines mobilen Endgerätes über ein pdf-Anzeigeprogramm vorgezeigt werden, wenn der Barcode in Originalgröße und die kompletten Fahrkartendaten bei aktivierter Hintergrundbeleuchtung vorgezeigt werden können. Die Bedienung des Endgerätes nimmt der Reisende vor; das Prüfpersonal kann jedoch die Aushändigung des Geräts zu Prüfzwecken in Anwesenheit des Reisenden verlangen.

In der alten Regelung war die Rede von „auf dem Laptop oder einem Tablet-PC“, jetzt nur noch ein einem „mobilen Endgerät“. Damit wird das Gerät nicht mehr auf seinen Typ, sondern nur noch auf die Mindest-Displaygröße („der Barcode in Originalgröße und die kompletten Fahrkartendaten bei aktivierter Hintergrundbeleuchtung vorgezeigt werden können“) festgelegt. Für Smartphones wird es da schwierig. Für diese sollte weiterhin das Handy-Ticket in Betracht gezogen werden.

Und eine weitere Einschränkung gibt für diese alte, neue Methode zum Vorzeigen des Online-Tickets: Das City-Ticket kann nicht in Anspruch genommen werden, da diese erst mit dem Zangenabdruck gültig wird („+City […] kann am Zielbahnhof nur in Anspruch genommen werden, wenn das Online-Ticket mit einem Zangenabdruck versehen ist“).

Links #1: Erste Klasse abschaffen, stehende Rolltreppen & Hochwasserauswirkungen

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Der Tagesspiegel: 414 000 Minuten zu spät (26.07.2013)

Insgesamt 414.000 Verspätungsminuten muss die Deutsche Bahn wegen des Hochwasser und seiner Folgen bisher ausweisen und es werden immer mehr, denn bislang konnte die Schnellfahrstrecke noch nicht abschließend untersucht werden, von Reparaturarbeiten ist noch gar nicht zu sprechen. Seit Sonntag gilt dafür ein neuer Fahrplan und als kleine Entschädigung bekommen 2. Klasse-Kunden kostenfreie Tageszeitungen und in der 1. Klassen werden Reclam-Hefte verteilt.

WAZ: Junge Grüne fordern Regionalverkehr in NRW ohne Erste Klasse (29.07.2013)

Auch wenn die Grüne Jugend bei der Mutterpartei mit ihrem Vorstoß die 1. Klasse im Regionalverkehr abzuschaffen gescheitert sind, verfolgen sie ihr Ziel weiter. Die Landesregierung und auch die Verkehrsverbünde sind skeptisch. Insgesamt müsse flexibler reagiert werden und in Randzeiten und am Wochenende die erste Klasse freigegeben werden.

Der Tagesspiegel: In Berlin sind viele Rolltreppen Stehtreppen (29.07.2013)

Vandalismus und der Missbrauch von Notschaltern bereiten Kopfzerbrechen in Berlin bei den zahlreichen Rolltreppen in U- und S-Bahnhöfen. Zwar soll schnell reagiert werden, aber oftmals stehen die Treppen tagelang still, auch veralteter Technik und fehlender Ersatzteile. Ein schwieriges Unterfangen immerhin will die BVG bis 2020 barrierefrei werden.

Ab 1. August: Erhöhte Fahrpreise in Berlin-Brandenburg, im Münsterland/Ruhr-Lippe sowie in Mitteldeutschland

Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) erhöht zum 1. August seine Fahrpreise. So kostet der Einzelfahrschein Berlin AB künftig 2,60 € statt bisher 2,40 €. Auch die Kurzstrecke in Berlin wird um 10 Cent, ab August also 1,50€, teurer. Ähnliches gilt auch für die zahlreichen Abo-Karten für Berlin und Brandenburg des VBB. Durchschnittlich steigt der Preis um 2,8 %. Bis zum 14. August können Fahrscheine zum alten Preis genutzt werden und bis Jahresende können diese gegen Zahlung des Differenzbeitrags umgetauscht werden.

Auch erhöhen die Verkehrsgemeinschaft Münsterland (VGM) und die Verkehrsgemeinschaft Ruhr-Lippe (VRL) die Preise im Münsterland-Tarif (Tarifübersicht) bzw. Ruhr-Lippe-Tarif (Tarifübersicht) um durchschnittlich 3,5 %. Neu sind u.a. das „Fun-Ticket Westfalen“ für Jugendliche unter 21 Jahren für 34,90 € und außerdem gilt die Fahrradtageskarte ab dem 1. August für das gesamte Netz und kostet 3€. Alte Fahrscheine können noch bis zum 31.10.2013 abgefahren werden und danach erstattet werden.

Zu guter Letzt hebt auch der Mitteldeutschen Verkehrsverbund seine Fahrpreise an. So kostet die Einzelfahrkarte in Leipzig ab August künftig 2,40 € statt wie bisher 2,30 €. Auch die Preise für Abonnements erhöhen sich. Einzig die Kurzstreckentarife und der Kinderfahrkartenpreis bleiben gleich. Insgesamt steigt hier der Preis um durchschnittlich vier Prozent. Fahrscheine zum alten Preis können noch bis Jahresende abgefahren werden.

Ab Sonntag: Neuer Hochwasserfahrplan

Die durch das Sommerhochwasser beeinträchtigte Schnellfahrstrecke zwischen Hannover und Berlin kann weiterhin noch nicht auf Schäden untersucht werden, deshalb führt die Deutsche Bahn ab Sonntag, 28. Juli, einen neuen Hochwasserfahrplan ein, der insbesondere Verbesserungen für Reisende nach Wolfsburg und Frankfurt am Main bringt.

Reisen von / nach Braunschweig: Für Reisende aus und nach Braunschweig ändert sich nichts. Es bleibt bei der längeren Fahrzeit von ca. 60 Minuten. Jedoch werden die ICE-Linien anders umgeleitet. Züge der Linie 10 (Berlin <-> Köln/Düsseldorf) verkehren weiterhin zweistündig über Magdeburg und Braunschweig. Einzelne Züge verkehren abweichend als InterCity (IC) und ohne Zugteilung in Hamm. Neu sind Züge der zweistündigen Linie 11 (Berlin <-> München), die über Wittenberge umgeleitet und in Wolfsburg halten werden. Damit ergibt es ein stündlicher Takt zwischen Berlin und Braunschweig.

Reisen von / nach Wolfsburg: Vor allem der für Pendler wichtige Halt in Wolfsburg wird nun wieder zweistündig ab Sonntag mit der Linie 11 angefahren. Die Linie 11 fährt über die Schnellfahrstrecke und wird im betroffenen Bereich über Wittenberge (ohne Halt) umgeleitet und verkehrt somit nicht mehr über Magdeburg sondern über Berlin-Spandau und Stendel. Zusätzlich gibt es einen RE-Verstärker morgens (7.21 Uhr, Hannover Hbf) und abends (16.49 Uhr, Wolfsburg) aus und nach Hannover.

Reisen von / nach Kassel-Wilhelmshöhe / Göttingen / Hildesheim: Kassel-Wilhelmshöhe, Göttingen und Hildesheim werden zweistündig mit der Linie 11, die über Wittenberge mit Halt in Braunschweig, Wolfsburg, Stendal und Spandau umgeleitet wird, nach Berlin angebunden. Zusätzlich können Reisende aus und nach Kassel und Göttingen in Hannover in die entsprechende ICE-Züge nach und aus Berlin umsteigen.

Reisen von / nach Magdeburg: Der bisherige stündliche zusätzliche Halt in Magdeburg findet nur noch zweistündlich mit der Linie 10 sowie einzelne Züge der ICE-Sprinter-Linie statt.

Reisen von / nach Frankfurt am Main/Süddeutschland: Die Linie 12 (Berlin <-> Interlaken) wird über Erfurt (ohne Halt) umgeleitet und kann die zusätzliche Reisezeit zwischen Frankfurt und Berlin von 60 auf 30 Minuten reduzieren. Jedoch entfallen die Halte Berlin-Spandau, Berlin Ostbahnhof, Wolfsburg, Braunschweig, Hildesheim, Göttingen und Kassel. Wer aus Süddeutschland reist, muss in Fulda in einen ICE in Richtung Hannover umsteigen und in Hannover umsteigen. Zudem entfallen einzelne ICE-Sprinter-Züge bzw. werden über Magdeburg (60 Minuten längere Fahrtzeit) umgeleitet.

Weitere Änderungen: Der InterCity zwischen Amsterdam und Berlin entfällt bis auf einzelne Züge (Täglich: IC 147, Mo-Sa: IC 148, So: IC 140) weiterhin zwischen Hannover und Berlin. Zudem entfallen auf Grund der Fahrzeugknappheit Wochenend-Entlastungszüge zwischen Frankfurt und dem Rheinland.

Fahrgäste können noch bis zum 31. Juli ihre Fahrkarten kostenfrei zurückgeben bzw. umtauschen lassen. Fahrgäste mit Zugbindung müssen diese im Reisezentrum vor der Fahrt aufheben lassen.

Der neuer Hochwasser-Fahrplan ist nun unbegrenzt und bis zum Abschluss der Untersuchungs- und ggf. notwendigen Bauarbeiten auf der Strecke zwischen Stendal in Sachsen-Anhalt und Rathenow in Brandenburg gültig. Die Änderungen im Fahrplan sind in der Onlineauskunft eingepflegt und können dort abgerufen werden.