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Online-Ticket wieder auf Notebook und Tablet vorzeigbar

Zum 1. August hat die Deutsche Bahn ihre Beförderungsbedingungen angepasst. Unter anderem für neue Angebote sowie Regeln zur Fahrpreisberechnung. Außerdem kann bald auf bahn.de mit „Sofortüberweisung“ gezahlt werden. Wichtigste Neuerung jedoch ist die Wiedereinführung des Vorzeigens des Online-Tickets auf Notebook und Tablet.

Das Online-Ticket musste bisher im Zug mit der Identifizierungskarte in Papierform vorliegen. Bis Juli letzten Jahres wurde auch „ersatzweise“ das Ticket in digitaler Form vorgezeigt auf dem Notebook oder Tablet akzeptiert. Diese Regelung wurde fast unverändert wieder in die Beförderungsbedingungen (Seite 100, Punkt 4.1.3.) aufgenommen:

Ersatzweise kann in Zügen das Online-Ticket auch auf dem Display eines mobilen Endgerätes über ein pdf-Anzeigeprogramm vorgezeigt werden, wenn der Barcode in Originalgröße und die kompletten Fahrkartendaten bei aktivierter Hintergrundbeleuchtung vorgezeigt werden können. Die Bedienung des Endgerätes nimmt der Reisende vor; das Prüfpersonal kann jedoch die Aushändigung des Geräts zu Prüfzwecken in Anwesenheit des Reisenden verlangen.

In der alten Regelung war die Rede von „auf dem Laptop oder einem Tablet-PC“, jetzt nur noch ein einem „mobilen Endgerät“. Damit wird das Gerät nicht mehr auf seinen Typ, sondern nur noch auf die Mindest-Displaygröße („der Barcode in Originalgröße und die kompletten Fahrkartendaten bei aktivierter Hintergrundbeleuchtung vorgezeigt werden können“) festgelegt. Für Smartphones wird es da schwierig. Für diese sollte weiterhin das Handy-Ticket in Betracht gezogen werden.

Und eine weitere Einschränkung gibt für diese alte, neue Methode zum Vorzeigen des Online-Tickets: Das City-Ticket kann nicht in Anspruch genommen werden, da diese erst mit dem Zangenabdruck gültig wird („+City […] kann am Zielbahnhof nur in Anspruch genommen werden, wenn das Online-Ticket mit einem Zangenabdruck versehen ist“).